Rauchmelder
Rauchmelder sind kleine, aber lebenswichtige Geräte in jedem Zuhause.
Sie dienen dem Schutz vor Bränden, indem sie frühzeitig Rauch erkennen und Alarm auslösen. Diese Alarme warnen die Bewohner rechtzeitig, sodass sie sich in Sicherheit bringen können, bevor sich ein Feuer ausbreitet.

Moderne Rauchmelder sind in der Regel batteriebetrieben oder in das elektrische System des Hauses integriert. Sie sind mit hochsensiblen Sensoren ausgestattet, die selbst kleinste Rauchpartikel erkennen können. Sobald Rauch detektiert wird, löst der Rauchmelder einen lauten Alarm aus, der die Bewohner warnt und ihnen Zeit gibt, das Gebäude zu verlassen.
In vielen Ländern sind Rauchmelder gesetzlich vorgeschrieben, da sie nachweislich Leben retten können. Sie sind eine einfache, aber äußerst effektive Möglichkeit, sich und seine Familie vor den verheerenden Folgen eines Brandes zu schützen.
Ab wann gilt die Verpflichtung?
Für neue Wohnungen gilt die Verpflichtung mit Baubeginn ab dem 1. Januar 2013 – außer für Wohnungen in Sonderbauten nach Artikel 2 Abs. 4 BayBO, wie zum Beispiel in Hochhäusern. In diesen speziellen Fällen ist nicht der Baubeginn, sondern das Datum der Baugenehmigung maßgeblich.
Alten- und Pflegeeinrichtungen, Heime oder Unterkünfte fallen nicht unter diese spezielle Regelung für Wohnungen. An diese Einrichtungen können als Sonderbauten aber weitergehende Sicherheitsanforderungen, wie zum Beispiel die Installation von Brandmeldeanlagen, gestellt werden.
Wer ist für die Installation und Betriebsbereitschaft verantwortlich?
Für die Installation der Rauchwarnmelder sind die Bauherren und bei vorhandenen Wohnungen die Eigentümer verantwortlich. Die Verpflichtung der Eigentümer erstreckt sich auch auf den Austausch nicht mehr funktionstüchtiger Rauchwarnmelder durch neue Geräte. Die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft obliegt den unmittelbaren Besitzern, es sei denn, der Eigentümer übernimmt diese Verpflichtung selbst.
Bei Mietwohnungen liegt es also in der Regel in der Verantwortung der Mieter als den Wohnungsbesitzern, zum Beispiel einen Batteriewechsel an den Rauchwarnmeldern rechtzeitig durchzuführen.
Wo müssen Rauchwarnmelder installiert werden?
In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, die zu Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben.
Grundsätzlich gehören Rauchwarnmelder an die Zimmerdecke, da sich Brandrauch immer zuerst unter der Decke sammelt.
Bei offenen Verbindungen innerhalb der Wohnung, wie bei Treppen über mehrere Geschosse, ist mindestens auf der obersten Ebene ein Rauchwarnmelder zu installieren.
Was muss beim Kauf beachtet werden?
Rauchwarnmelder müssen eine CE-Kennzeichnung mit der Produktnorm DIN EN 14604 „Rauchwarnmelder“ tragen.
Rauchmelder erhalten Sie bereits zu einem Preis ab 10 Euro in Baumärkten, im Elektro- und Brandschutzfachhandel und anderen einschlägigen Fachgeschäften.