GottZurEhr

Im bayerischen Feuerwehrgesetz sind die Aufgaben der Freiwilligen Feuerwehren geregelt:

 

  • abwehrender Brandschutz (Brandbekämpfung)

 

  • technische Hilfeleistung (z.B. Verkehrsunfälle, Unfälle mit Gefahrstoffen und Hochwasser)

THL

 

  • Absicherung, Abräumen und Säubern von Schadenstellen im Rahmen der      Schadensbekämpfung oder Verhinderung weiterer unmittelbar drohender Gefahren

 

  • Sicherheitswachen (bei Veranstaltungen wie z.B. Theatervorführungen)

 

  • freiwillige Aufgaben ( meist aus der Tradition heraus, wie z.B. Verkehrsregelung bei gemeindlichen und kirchlichen Veranstaltung, Funkenfeuer, etc.), diese dürfen die Einsatzbereitschaft der Feuerwehr nicht gefährden!

 

 

Unser Motto:

Retten - Löschen - Bergen - Schützen

 

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